Aus Mitteln des Elbkulturfonds werden 2015 zum dritten Mal große und künstlerisch innovative Produktionen gefördert. Eine Jury aus externen Fachleuten wählt Projekte von hoher inhaltlicher und künstlerischer Qualität in Konzeption und Umsetzung aus, die mit insgesamt 500.000 Euro gefördert werden.
Berücksichtigt werden können Projekte aller künstlerischen Sparten mit Ausnahme der Filmproduktion. Sie sollen möglichst spartenübergreifend konzipiert sein und können Kooperationen mit überregional oder international tätigen Künstlerinnen und Künstlern eingehen. Zudem sollen sie für Hamburg erarbeitet und in Hamburg präsentiert werden und dabei auch für ein Publikum beziehungsweise für eine Fachöffentlichkeit über die Stadtgrenzen hinaus relevant sein.
Der Elbkulturfonds soll große und mutige Projekte ermöglichen. Die Projekte sollten deshalb ein Volumen von mindestens 50.000 Euro haben. Eine komplementäre Förderung durch Drittmittel ist möglich; eine Doppelförderung durch einen Fachtitel der Kulturbehörde ist ausgeschlossen. Antragsteller und Antragstellerinnen sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens einmal aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sein. Die Fördermittel werden in der Regel für Projekte zur Realisierung im Jahr 2015 vergeben.
Antragsschluss: Montag, 13.10.2014, Eingang bis 18 Uhr
Kulturbehörde, Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
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