Die Kulturbehörde beabsichtigt, 30.000 Euro für die Förderung von Festivalaktivitäten der Freien Hamburger Theater- und Tanzszene im Kalenderjahr 2012 zur Verfügung zu stellen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Kulturbehörde auf Grundlage der Empfehlung einer Fachjury.
Die Entscheidung der Jury wird sich an folgenden Leitlinien/Zielen orientieren:
• größtmöglicher Nutzen für die freie Hamburger Theater- und Tanzszene insgesamt (Bündelung von Aufmerksamkeit, Ideen und Kräften),
• größtmögliche Vernetzung mit bereits bestehenden Strukturen und erkennbare Bereitschaft, künftig mit anderen Formaten und Akteuren zu kooperieren,
• erkennbare Entwicklungsperspektiven des Festivalformats,
• Stärkung des künstlerischen Nachwuchses,
• innovative Ansätze, die bestehende Potentiale der Szene nutzen bzw. sichtbar machen,
• möglichst zielgerichteter Einsatz der öffentlichen Mittel.
Der Antrag ist in achtfacher Ausfertigung einzureichen und so zu gestalten, dass das Abheften in Aktenordnern möglich ist. Abgabetermin ist der 2. Januar 2012. Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag hin gewährt. Die Antragsfrist ist verbindlich. Anträge können entweder persönlich in der Kulturbehörde zu den regelmäßigen Öffnungszeiten (Mo-Fr 9-16.30 Uhr) abgegeben oder auf dem Postwege eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
Der Antrag ist zu richten an die
Kulturbehörde Hamburg
Stichwort: Förderung Freies Theater
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Der Antrag muss neben einem vollständig ausgefüllten Antragsformular insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
Ein aussagekräftiges Festivalkonzept, welches die besonderen Ansätze und Ziele widerspiegelt, einen realistischen Finanzierungsplan, der alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt, dazu gehören auch Drittmittel (z. B. Sponsorengelder); die Bereitschaft von Koproduzenten und/oder Sponsoren, das Projekt zu unterstützen, muss belegt sein, bevor die Kulturbehörde die Förderung vergeben kann, Auflistung der Mitwirkenden mit Angabe der Berufserfahrung und der bisherigen Arbeiten, eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.
Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Kulturbehörde.
Für Rückfragen steht in der Kulturbehörde Hamburg Frau Stine Agthe, Tel. 040-428 24 213 zur Verfügung.
Die Vergabe der Mittel soll unter Einbeziehung einer Fachjury Ende Januar/Anfang Februar erfolgen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten alle Antragssteller eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung der Jury.